Hohe Hürden für Online-Durchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Online-Durchsuchung massiv beschränkt. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist demnach nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, heißt es in dem Grundsatzurteil vom Mittwoch.
Weil mit dem heimlichen Zugriff auf den Computer besonders intensiv in das Grundrecht eingegriffen werde, sei er nur bei drohenden Gefahren für Leib, Leben und Freiheit zulässig sowie bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten.
Siehe:Taz.de

Hey ho diggedi xD das sind gute nachrichten =)